Impressum und Impressumpflicht: Was du als Website-Betreiber beachten solltest

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Rechliche Hinweise zum Impressum

Wenn es um das Thema Impressum geht, herrscht häufig Verunsicherung. Viele stellen sich die Fragen:

Brauche ich überhaupt ein Impressum?
Wie erstelle ich ein rechtskonformes Impressum?

Hinweis: Die folgenden Informationen beruhen auf eigenen Recherchen und Erfahrungen. Ich bin aber kein Anwalt. Wenn du 100%ig sicher sein willst, dass deine Website rechtskonform ist, solltest du dich bei einem Rechtsanwalt (Fachanwalt für IT oder Medienrecht) informieren. Weitere Informationen zum Thema Impressum bekommst du von der IHK oder bei einem Online-Service wie z.B. e-Recht24.de.

Was ist ein Impressum?

Das Impressum ist […] eine Art Visitenkarte. Derjenige, der die Seite nutzt, soll die Möglichkeit haben, die Seriosität des Anbieters zu überprüfen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich ein Bild über das Unternehmen oder die Person, die hinter der Internetseite steht, machen, sie kontaktieren und nötigenfalls auch rechtliche Ansprüche gegen sie durchsetzen können.
Bundesministerium der Justiz (BMJ) Verbraucherportal

Einfach ausgedrückt ist das Impressum eine offizielle Kontaktmöglichkeit für die Besucher deiner Website.

Jede nicht rein private Website muss ein gültiges Impressum haben.

Du glaubst, du hast keine kommerzielle Website? Eventuell täuschst du dich da!

Ein einziges Banner, Google Adsense oder ein Affiliate Link (Partner-Link) reicht bereits aus, damit deine Website oder dein Blog als kommerzielle Website eingestuft wird. Wenn du dann kein Impressum hast, droht dir i.d.R. eine kostenpflichtige Abmahnung. Das kann schnell sehr teuer werden. Durch ein rechtskonformes Impressum ersparst du dir diese unnötige und schmerzhafte Erfahrung.

Hinweis: Diese Informationen beziehen sich auf die Rechtslage in Deutschland. In anderen Ländern gibt es ähnliche Vorschriften. Genauso wie in Deutschland, ist auch in Österreich und der Schweiz nur eine rein private Internetseite ohne jegliche kommerzielle Absicht von der Impressumpflicht befreit.

Was muss im Impressum stehen?

Einige Daten müssen im Impressum immer angegeben werden. Dies sind gemäß §5 TMG (Telemediendgesetz):

Wenn du eine Website für dein Unternehmen betreibst, sind außerdem folgende Pflichtangaben erforderlich.

Je nach Branche und Rechtsform des Unternehmens kann es noch weitere Pflichtangaben geben.

Darf man das Impressum als Grafik einbinden?

Als Maßnahme gegen Spam-Mails binden viele Website-Betreiber ihre E-Mail-Adresse oder gleich das ganze Impressum als Grafik ein. Dadurch kann man verhindern, dass Spam-Bots die E-Mail-Adresse auslesen. Aber ist diese Maßnahme überhaupt zulässig?

Gemäß §5 TMG muss das Impressum leicht erkennbar sein. Zu den Pflichtangaben gehören unter anderem:

Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation … ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post. (§5 Absatz 1 Nr. 2 TMG)

Die E-Mail-Adresse gehört also auf jeden Fall neben einer weiteren Kontaktmöglichkeit in das Impressum.

Bei einer Grafik ist nicht sichergestellt, dass sie immer angezeigt werden kann. Das Einbinden des Impressums als Grafik verhindert die Ausgabe des Textes durch Software zur Sprachausgabe (z.B. Screenreader für Blinde und Sehbehinderte). Rechtlich ist die Frage, ob man ein Impressum als Grafik einbinden darf, nicht eindeutig geklärt. Urteile zur Widerrufsbelehrung als Grafik deuten aber darauf hin, dass man sich mit einem Impressum als Grafik auf sehr dünnem Eis bewegt.

Grundsätzlich rate ich von der Verwendung einer Grafik für Impressum oder E-Mail-Adresse ab, Abgesehen von der Frage, ob die Impressum-Grafik rechtlich zulässig ist, ist eine Grafik immer ein Hindernis.

Wo muss das Impressum stehen?

Gemäß §5 TMG muss das Impressum ständig verfügbar und unmittelbar erreichbar sein. Eine unmittelbare Erreichbarkeit liegt vor, wenn die erforderliche Information ohne wesentliche Zwischenschritte und ohne langes Suchen abgerufen werden kann. Das bedeutet praktisch, dass das Impressum von jeder Unterseite der Website mit maximal zwei Klicks erreichbar sein muss.

Dabei sollte für eine Website in deutscher Sprache der Name Impressum oder Anbieterkennzeichnung verwendet werden. Kreative Namen sind grundsätzlich nicht ausreichend, um alle Anforderungen des TMG zu erfüllen.

Um sicherzugehen, dass die Angaben zum Betreiber der Website leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sind, sollte ein eigener Menüpunkt Impressum in die Navigation eingebunden werden. Der Link zum Impressum muss nicht in die Hauptnavigation der Website eingebunden werden. Ein Link in der Fußzeile der Homepage (Startseite) ist ausreichend.

Das Impressum sollte nicht in einem Popup Window angezeigt werden, da viele Nutzer Popup Windows blockieren. Das würde bedeuten, dass das Impressum nicht anzeigen lässt und somit als nicht vorhanden gewertet werden müsste.

Keine Impressumpflicht bei einer .com-Domain?

Schon lange hält sich hartnäckig das Gerücht, dass die Impressumpflicht nur für .de-Domains gilt. Das ist Quatsch!

Wer eine Internetseite mit deutschen Inhalten betreibt, ist auf jeden Fall an deutsches Recht gebunden. Damit gilt auch das Telemediengesetz (TMG). Welche Top-Level-Domain tatsächlich verwendet wird, spielt keine Rolle. Auch der Server-Standort spielt keine Rolle.

Das TMG gilt auch für nicht-deutsche Websites, wenn der Anbieter seinen Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland hat. Damit das Impressum für eine fremdsprachige Website leicht erkennbar ist, sollte zusätzlich zum Impressum in deutscher Sprache auch eine Übersetzung in die Sprache angeboten werden, die für die Inhalte der Website hauptsächlich verwendet wird. Ob eine Übersetzung angeboten werden muss, ist rechtlich aber nicht eindeutig und abschließend geklärt.